Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Software Stäbler GmbH für Software und Dienstleistungen

§ 1 Lieferung/Verzug
Werden verbindlich zugesagte Fristen und Termine von uns nicht eingehalten oder geraten wir in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschä- digung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangen. Darüber hinaus gehender Schadensersatz des Kunden besteht nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit eingetreten ist.

§ 2 Abnahme
1. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen Kaufgegenstand nicht an, so können wir ohne Nachweis 20 % des Kaufpreises als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Scha- den entstanden ist.
2. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Lager oder Geschäftslokal mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.

§ 3 Mängelrügen und Gewährleistung
1. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung bzw. nach Einweisung/Einarbeitung bei einer DV-Anlage schrift- lich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche hierfür ausgeschlossen.
2. Wir sind bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbes- serung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde Anspruch auf Wandelung oder Minderung.
3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn der Kunde weist im Zusam- menhang mit der Fehlermeldung nach, daß der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war.

§ 4 Gesamthaftung
1. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen uns und unsere Erfüllungs- gehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Das gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für mittelbare und Folgeschäden, bei- spielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
2. Bei Verlust /Beschädigung von Datenmaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
3. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.

§ 5 Preise und Zahlungen
1. Die Kaufpreise verstehen sich grundsätzlich ab Lager bzw. Geschäftslokal. Anlieferung der Kaufgegenstände, Aufstellung von Geräten /Hardware oder Installation von Software sowie Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2. Wir berechnen das Honorar für Dienstleistungen und die Nebenkosten nach ihren jeweils gültigen Listenpreisen. Preiserhöhungen werden von uns drei Monate vorher angekündigt. Der Kunde hat dann ein auf den Zeitpunkt der Erhöhung gerichtetes Kündigungsrecht. Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweils vom Kunden unterschriebenen Einsatzberichts.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor, bis sämtliche Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukünftig entstehen, beglichen sind.
2. Der Kunde darf den Kaufgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
3. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren.

§ 7 Besonderheiten bei Software
1. Standardsoftware / Betriebssystem
Bei der Lieferung von Standardsoftware und Standard-Betriebssysteme wird auf die jeweiligen Lizenzverträge verwiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
2. Individualsoftware
Von Software Stäbler GmbH erstellte Programme und dazu gehörende Dokumentationen sind nur für den Gebrauch des Vertragspartners im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Vertragspartner darf diese Programme und Dokumentationen ohne die schriftliche Einwilligung von Software Stäbler GmbH Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei einer Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen auf eigene Kosten und ohne Haftung durch uns, lediglich für Archivzwecke oder als Ersatz angefertigt werden. Ein etwaiger Vermerk zum Urheberrechtsschutz ist dann auch auf den Kopien anzubringen. Für Sicherungszwecke darf der Vertragspartner nur eine Kopie der Software anfertigen. Weder das Handbuch, noch die Datenban- ken/Programme oder Teile davon dürfen elektronisch oder mechanisch, durch Fotokopieren andere Aufzeichnungsverfahren oder in sonstiger Weise verviel- fältigt oder übertragen werden, es sei denn eine schriftlich die Genehmigung von Software Stäbler GmbH liegt vor.
3. Der Kunde erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der Softwareprodukte einschließl. der Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen an.
Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig. Eine Überlassung der Vervielfältigungsstücke an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftli- chen Zustimmung. Ebenso ist eine Änderung der Softwareprodukte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Für jeden Verstoß gegen obige Regelungen wird hiermit eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen der Lizenzgebühr vereinbart.
4. Der Einsatz in einem Netzwerk oder auf einer DV-Anlage, deren Zentraleinheit die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Anwender ermöglicht, ist nur gestattet, wenn ausdrücklich eine Netzwerklizenz oder Mehrplatzlizenz vereinbart ist, und zwar nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen und nur für das im Vertrag genannte Rechnersystem.

§ 8 Besonderheiten bei Dienstleistungen
1. Der Kunde hat im erforderlichen Umfang an der Durchführung des Vertrages mitzuwirken. Kommt er ungeachtet aus welchem Grund seinen Mitwirkungs- pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir weder die Einhaltung des Kostenrahmens noch die Vertragserfüllung insgesamt sicherstellen.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, daß ein bestimmter Mitarbeiter die vereinbarten Leistungen erfüllt.
3. Wir werden die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.

§ 9 Anwendbares Recht, Abtretung, Aufrechnung
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden aus dem Vertrag bedarf unserer Zustimmung.
3. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart. Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.